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Schweizer Familienbetrieb

Ein typischer Schweizer Familienbetrieb – die Wimo AG in Rothrist. Als Berufsmodehersteller in der Schweiz produzieren und dabei trotzdem konkurrenzfähig bleiben können, ist nicht ganz einfach. 

Aber wie andere Beispiele auch beweisen, hat „Made in Switzerland“ gute Chancen: Qualität und ein gutes Gefühl für alle, stehen dabei als Hauptargumente im Vordergrund.

Die Geschichte der Wimo AG:
1973Gründung der Firma in Rothrist durch Willi und Gaby Moosmann
1993Eintritt von Patrick Moosmann
1998Einführung CAD
1998Erste Teilnahme an der Ifas
2002Vergrösserung der Fabrikation im Stauwehrweg
2006Pensionierung der Firmengründer
2011Beschaffung vom Cutter
2014Neubau und Umzug in das neue Produktionsgebäude in Rothrist, Lehenweg

Verhaltenskodex

Seit 1973 produziert unser Unternehmen mit einem modernen Maschinenpark in der Schweiz am Standort Rothrist. Durch den starken Preisdruck bei der kantonalen Beschaffung sind wir gezwungen zusätzlich eine Auslandproduktion anzubieten. Bei der Entscheidung für unsere Auslandproduktion legten wir grossen Wert auf: gute Arbeitsbedingungen, low-risk-Land, langjährige Bindungsmöglichkeit und kurze Transportwege.

Unsere tschechischen und ungarischen Partnerbetriebe (gemäss Erklärung von Bern wird Tschechien als Low-Risk-Country eingestuft!) mit denen wir schon seit 1998 zusammenarbeiten werden jährlich von der staatlichen Arbeitsinspektion überprüft. Ebenfalls besuchen wir den Betrieb regelmässig persönlich. Bei der Stoff- und Mercerie-Beschaffung arbeiten wir nur mit Unternehmen aus: Deutschland, Frankreich, Österreich, Schweiz und Italien zusammen.

Durch unsere generelle Firmenphilosophie und Ausrichtung sind die Einhaltung der Grundprinzipien der ILO seit Gründung der Wimo im Jahre 1973 selbstverständlich:

  • Keine Zwangsarbeit
  • Keine Diskriminierung
  • Keine Kinderarbeit
  • Versammlungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
  • Existenzsichernde Löhne
  • Keine überlangen Arbeitszeiten
  • Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen
  • Rechtsverbindliches Arbeitsverhältnis
  • Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze
  • Keine Unterscheidung nach Geschlechtern in Bezug auf Bezahlung, Ausbildung und Beförderung
  • Langfristige Beziehungen zu Lieferanten aus der Schweiz und dem naheliegenden europäischen Ausland
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